Projekte

4. Verfassungsgerichte im Dialog mit anderen Institutionen

Das vierte Teilprojekt widmet sich den Veränderungen des Verhältnisses zwischen Verfassungsgerichten und politischen Gewalten während und durch die Finanz- und Wirtschaftskrise.

  • Welche Instrumente und Entscheidungstechniken haben Gerichte benutzt oder entwickelt, um die praktische Durchsetzung ihrer Entscheidungen zu sichern?
  • In Bezug auf welche Konflikttypen haben sie den Handlungsspielraum von Regierung und Gesetzgeber eingeschränkt und wo haben sie umgekehrt den Spielraum politischer Entscheidungsträger gesichert oder erweitert?

Analysiert wird, mit welchen Entscheidungstechniken dies geschehen ist und ob dadurch ein Dialog zwischen Gerichten und politischen Gewalten entstanden ist, der zu einer produktiven Konfliktbearbeitung beitragen kann. Dabei ist von einer produktiven Konfliktbearbeitung auszugehen, wenn verfassungsmäßige Rechte gesichert werden können, ohne dass politische Reformen von sozialen Sicherungssystemen unmöglich gemacht werden.

  • Können Gerichte das destruktive Potential von TSK kanalisieren und eine integrative Konfliktbearbeitung ermöglichen, die eine inklusive Berücksichtigung der Interessen verschiedener politischer Akteure erlaubt?
  • Oder ist gerade der rechtliche Modus der Konfliktbearbeitung hierzu nicht geeignet, weil er anders als der politische Entscheidungsmodus nicht auf präferenzorientiertes Entscheiden gerichtet ist?

Darüber hinaus geht es um die Frage, inwieweit sich durch die konkreten Entscheidungstechniken während der Finanz- und Wirtschaftskrise ein transnationaler Dialog zwischen nationalen und europäischen Gerichten herausgebildet hat. Hier lautet die Hypothese, dass ein solcher Dialog von den nationalen Verfassungsgerichten vor allem in Bezug auf jene Konflikttypen betrieben wurde, die den Horizont der Solidarität betreffen, also die Frage, auf welcher Ebene Solidaritätskonflikte zu entscheiden sind und wann diese Entscheidungen legitim sind.