Verfassungsgerichte und transnationale Solidaritätskonflikte

Das Forschungsprojekt rekonstruiert Konflikte über Fragen der Verteilung und Anerkennung in der EU, die sich im Kontext der europäischen Wirtschafts-und Finanzkrise intensiviert haben, als transnationale Solidaritätskonflikte. Es analysiert insbesondere die Rolle von nationalen und europäischen Verfassungsgerichten in diesen Konflikten.
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Konflikte und ihre Bearbeitung

Die Eurokrise geht mit einer Politisierung europäischen Regierens einher. Transnationale Solidaritätskonflikte, die zuvor im Rahmen eines permissiven Konsensus gebannt werden konnten, haben eine neue Qualität erfahren. Das TSK-Projekt untersucht, wie diese Konflikte artikuliert werden können und ob Verfassungsgerichte diese produktiv bearbeiten können.
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Forschungsgegenstände

Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Rolle von Verfassungs- und Höchstgerichten in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien sowie in der EU auseinander. Es analysiert mehr als 100 Urteile im Hinblick auf ihre Bearbeitung transnationaler Solidaritätskonflikte im Kontext der Eurokrise.
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Forschungsziele

Das TSK-Projekt verfolgt drei Ziele: (1) die spezifische Dynamik transnationaler Solidaritätskonflikte und ihrer Artikulationsmöglichkeiten in der EU zu beschreiben; (2) die Folgen von TSK in den Tiefenschichten nationaler Verfassungsordnungen zu verstehen; (3) einen normativen Maßstab für die Rolle von Verfassungsgerichten in TSK zu entwickeln.
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Affiliation

Das Forschungsprojekt ist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. angesiedelt und wird in enger Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg durchgeführt. Es hat am 1. März 2017 seine Arbeit aufgenommen und ist auf 5 Jahre angelegt.
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Kristina Schönfeldt

Kristina Schönfeldt war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Professur von Prof. Dr. Anuscheh Farahat, LL.M.) und Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Bamberg. Sie hat an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der University of Oxford sowie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt auf „Internationale und Europäische Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen“ studiert. Von 2014 bis 2019 war Kristina Schönfeldt wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Völkerrecht (Lehrstuhl von Prof. Dr. Stefan Talmon, MA, LL.M.) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Jahr 2017 wurden ihr ebenda zwei Fachbereichslehrpreise für herausragende Lehre (Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht sowie Arbeitsgemeinschaft für Repetenten) verliehen. In 2015 und 2015 war sie zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei Meilicke, Hoffmann & Partner mbB in Bonn tätig. Unter der Betreuung von Prof. Dr. Stefan Talmon arbeitet sie an einer Doktorarbeit über die innerstaatliche Anwendung internationaler Soft Law-Instrumente.

Ihre Forschungsschwerpunkte in diesem Rahmen waren: das Recht in Arktis und Antarktis, Seevölkerrecht, Umweltvölkerrecht, Humanitäres Völkerrecht und Internationale und Europäische Menschenrechte, deutsches und vergleichendes Verfassungsrecht.

 

Kontakt: kristina.schoenfeldt[@]fau.de

 

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