Verfassungsgerichte und transnationale Solidaritätskonflikte

Das Forschungsprojekt rekonstruiert Konflikte über Fragen der Verteilung und Anerkennung in der EU, die sich im Kontext der europäischen Wirtschafts-und Finanzkrise intensiviert haben, als transnationale Solidaritätskonflikte. Es analysiert insbesondere die Rolle von nationalen und europäischen Verfassungsgerichten in diesen Konflikten.
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Konflikte und ihre Bearbeitung

Die Eurokrise geht mit einer Politisierung europäischen Regierens einher. Transnationale Solidaritätskonflikte, die zuvor im Rahmen eines permissiven Konsensus gebannt werden konnten, haben eine neue Qualität erfahren. Das TSK-Projekt untersucht, wie diese Konflikte artikuliert werden können und ob Verfassungsgerichte diese produktiv bearbeiten können.
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Forschungsgegenstände

Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Rolle von Verfassungs- und Höchstgerichten in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien sowie in der EU auseinander. Es analysiert mehr als 100 Urteile im Hinblick auf ihre Bearbeitung transnationaler Solidaritätskonflikte im Kontext der Eurokrise.
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Forschungsziele

Das TSK-Projekt verfolgt drei Ziele: (1) die spezifische Dynamik transnationaler Solidaritätskonflikte und ihrer Artikulationsmöglichkeiten in der EU zu beschreiben; (2) die Folgen von TSK in den Tiefenschichten nationaler Verfassungsordnungen zu verstehen; (3) einen normativen Maßstab für die Rolle von Verfassungsgerichten in TSK zu entwickeln.
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Affiliation

Das Forschungsprojekt ist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. angesiedelt und wird in enger Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg durchgeführt. Es hat am 1. März 2017 seine Arbeit aufgenommen und ist auf 5 Jahre angelegt.
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Verfassungsidentität in Europa: Zwischen Anerkennung und Konflikt

Podiumsgespräch mit Christoph Burchard, Anuscheh Farahat, Stefan Kadelbach und Liav Orgad

26.04.2018

Am 24. April fand die von unserem Projekt organisierte Podiumsdiskussion über Verfassungsidentität in Europa an der Goethe-Universität Frankfurt statt. Christoph Burchard, Anuscheh Farahat, Stefan Kadelbach und Liav Orgad kontextualisierten den Rechtsbegriff der Verfassungsidentität mit der politischen Konjunktur nationaler Identitätssemantiken. Dabei ging es sowohl um die Risiken als auch um die Chancen, die das Konzept für das Europäische politische Projekt bereithält. Denn die Grenzziehung zwischen Europarecht und nationalem Verfassungsrecht, die der Rückgriff auf eine unveräußerliche Verfassungsidentität ermöglicht, fungiert nicht nur als Schwert und Schild innerhalb eines pluralistischen Rechtsraumes. Er rührt an Machtfragen und hat zugleich das Potential zu einem gemeinsamen Bezugspunkt zu werden, der eine fallweise Justierung dieser Grenze erlaubt.

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