Projekte

6. Soziale Anerkennung durch gerichtliche Konfliktbearbeitung

Das sechste und letzte Teilprojekt nimmt schließlich eine zentrale Erkenntnis der Bestimmung des Solidaritätsbegriffs in Teilprojekt 1 auf: Bei Solidarität geht es nicht nur um finanziellen Ausgleich, sondern auch um soziale Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten und sozialen Gruppen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Solidarität ist daher mehr als die Kompensation disparater Anpassungskosten für die Verwirklichung einer gemeinsamen, transnationalen politischen Ordnung. Vielmehr geht es darüber hinaus um die Frage, wie und nach welchen Kriterien in dieser transnationalen politischen Ordnung, soziale Anerkennung wirksam sichergestellt werden kann.

Anschließend an diese Einsicht muss auch die Möglichkeit gerichtlicher Konfliktbearbeitung evaluiert werden.

  • Welche Form der Anerkennung (rechtlich oder sozial) können Gerichte hervorbringen? Mit welchen prozeduralen Mitteln, Argumentationsmustern und Entscheidungsformen können Gerichte Anerkennung zwischen Individuen einerseits und zwischen Staaten andererseits generieren?
  • Sind die untersuchten Gerichte hierzu aufgrund ihrer prozeduralen Möglichkeiten und der materiellen Prinzipien ihrer Verfassungsordnung in der Lage?

Abschließend wird auf der Basis der Teilprojekte 5 und 6 ein normativer Rahmen entwickelt, der der es erlaubt, die legitimen Funktionen von Verfassungsgerichten in TSK zu bestimmen.