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3. Verfassungsgerichte als Akteure der Konfliktbearbeitung

Auf der zweiten, analytischen Ebene wird im dritten Teilprojekt die Rolle nationaler Verfassungsgerichte in TSK vergleichend untersucht. Dabei geht es um vier Aspekte:

  • Verwenden Verfassungsgerichte das Prozessrecht als Filter, um ihre eigene Beteiligung in TSK zu steuern, und wenn ja, wie? 
  • Mit welchen verfassungsrechtlichen Argumenten verhandeln die nationalen Verfassungsgerichte TSK und welches Verständnis von transnationaler Solidarität kommt darin zum Ausdruck?
  • Wie verarbeiten nationale Verfassungsgerichte TSK in der Sprache und Tradition ihrer jeweiligen Verfassungsordnung?
  • Wie wirken sich diese Konflikte und ihre verfassungsgerichtliche Bearbeitung auf die Gewaltengliederung innerhalb der Mitgliedstaaten und das Verständnis verfassungsmäßiger Rechte aus?

Das Untersuchungsmaterial in diesem dritten Teilprojekt stellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie von sechs nationalen Verfassungsgerichten dar, die Gläubiger- und Schuldnerländer während der Finanz- und Wirtschaftskrise repräsentieren (Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Spanien). Es geht um Entscheidungen, die entweder konkrete Vereinbarungen oder Maßnahmen während der Eurokrise (z.B. Errichtung des ESM, Kauf von Anleihen, Hilfszahlungen, Unterzeichnung sog. Memoranda of Understanding) betreffen oder aber Maßnahmen nationaler Gesetzgeber und Regierungen in Folge supra- und internationaler Verpflichtungen (z.B. konkrete Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen sowie Folgen der Einführung der Schuldenbremse).

Analysiert wird zunächst die konkrete Steuerung des Zugangs zu den jeweiligen nationalen und europäischen Gerichten durch das Prozessrecht. Daran anschließend geht es darum, in vergleichender Perspektive eine Tool-Box zu identifizieren, mit der die jeweiligen Gerichte auf die im ersten Teilprojekt identifizierten Projekte reagieren. Die jeweils verwendeten argumentativen Muster und Begriffe sind dabei anhand des je konkreten verfassungsrechtlichen, politischen und ökonomischen Hintergrunds zu kontextualisieren. Auf dieser Basis lässt sich dann nachvollziehen, wie sich die unterschiedlichen Konflikttypen in den je konkreten Verfassungsordnungen auswirken, welche strukturellen Transformationen mit Blick auf die Macht- und Kompetenzverteilung sie haben und wie sie das Verständnis von Verfassungsrechten beeinflussen. Schließlich wird untersucht, welche Rolle europäische Höchstgerichte bei der Bearbeitung der verschiedenen Konflikttypen spielen.

  • Wessen Interessen und Rechte können im Rahmen der bestehenden prozessrechtlichen und materiellen Ordnung geltend gemacht werden? Und welche Interessen und Rechte können nicht in Anschlag gebracht werden?
  • Welche Argumentationsmuster haben europäische Gerichte entwickelt?
  • Und: Können sie der transnationalen Dimension und den verschiedenen Aspekten der zugrundeliegenden Konflikte Rechnung tragen?